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Re: Wichtiger Nachtrag
Geschrieben von: Clas Lehmann Antwort auf: Re: Wichtiger Nachtrag (Erwin Rennwald)
Datum: 22.Januar 2021, 20:08 Uhr
Moin, moin, und zu fragen ist ja auch, wie eigentlich die Notfallzulassung für ein eindeutig vorbeugend gedachtes Mittel zu rechtfertigen ist? Wo doch eigentlich befallsabhängig Pflanzenschutz allenfalls legitim ist? Notfall, weil es Blattläuse geben könnte und die Viren übertragen? Die inzwischen gefundenen Halbwertzeiten liegen derart krass über den zur Zulassung angegebenen, dass da gelogen worden sein muss. Für den Einsatz gegen Termiten gibt es Wirksamkeitsgarantien über 5 Jahre. Daraus schließe ich, dass Halbwertzeiten von <=180 Tagen, die für die Zulassung angegeben wurden, sich ergaben, weil höhere Werte nicht oppotun waren in diesem Datenfeld. Schon diese Vorgehensweise sollte nicht die Krone des Erfolges tragen. Und leider ist es bis heute nicht so, dass die Einreicher solcher extrem umfangreichen Unterlagen auch nur mit der Möglichkeit rechnen müssten, dass ihre diesbezüglichen Angaben über die Vollständigkeitsprüfung hinaus nachvollzogen werden. Das wird ganz offenbar als Einladung zu opportuner Datenpräsentation verstanden und ich fürchte, es sei auch so gemeint. Gruß Clas
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